§ 54 LAP-htVerwDV — Prüfungsfächer, Prüfungszeiten
Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:
Stunden
1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
1
2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
1
3.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
1
4.
Flugtechnik
1 1/4
5.
Flugbetrieb
1 1/4
6.
Flughäfen, Flugsicherung, Flugunfallwesen, Such- und Rettungsdienst
1
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zusammen
6 1/2
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.