§ 54 LAP-htVerwDV — Prüfungsfächer, Prüfungszeiten

Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:

 
Stunden

1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
 
1

2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
 
1

3.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
 
1

4.
Flugtechnik
 
1 1/4

5.
Flugbetrieb
 
1 1/4

6.
Flughäfen, Flugsicherung, Flugunfallwesen, Such- und Rettungsdienst
 
1

 
 
 
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zusammen
6 1/2

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.