§ 46 LAP-htVerwDV — Prüfungsfächer, Prüfungszeiten
Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:
alle Schwerpunktgebiete:
Stunden
1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
1
2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
1
3.
Verkehrswesen und allgemeine Bahnbetriebstechnik
1 1/4
4.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
1
-------
zusammen
4 1/4
Schwerpunktgebiet Bauingenieurwesen:
Stunden
5.
Technik, Planung und Entwicklung von Bahnanlagen
1
6.
Bau, Betrieb und Instandhaltung von Bahnanlagen
1 1/4
------
zusammen
2 1/4
Schwerpunktgebiet Maschinen- und Elektrotechnik:
Stunden
7.
Technik, Planung und Entwicklung von Fahrzeugen sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen
1
8.
Bau, Betrieb und Instandhaltung von Fahrzeugen sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen
1 1/4
------
zusammen
2 1/4
Schwerpunktgebiet Sicherungs-, Telekommunikations- und Elektrotechnik:
Stunden
9.
Technik, Planung und Entwicklung von sicherungs-, telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen
1
10.
Bau, Betrieb und Instandhaltung von sicherungs-, telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen
1 1/4
------
zusammen
2 1/4
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.