§ 46 LAP-htVerwDV — Prüfungsfächer, Prüfungszeiten

Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:

alle Schwerpunktgebiete:
 
Stunden

1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
 
1

2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
 
1

3.
Verkehrswesen und allgemeine Bahnbetriebstechnik
 
1 1/4

4.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
 
1

 
 
 
-------

 
 
zusammen
4 1/4

Schwerpunktgebiet Bauingenieurwesen:
 
Stunden

5.
Technik, Planung und Entwicklung von Bahnanlagen
 
1

6.
Bau, Betrieb und Instandhaltung von Bahnanlagen
 
1 1/4

 
 
 
------

 
 
zusammen
2 1/4

Schwerpunktgebiet Maschinen- und Elektrotechnik:
 
Stunden

7.
Technik, Planung und Entwicklung von Fahrzeugen sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen
 
1

8.
Bau, Betrieb und Instandhaltung von Fahrzeugen sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen
 
1 1/4

 
 
 
------

 
 
zusammen
2 1/4

Schwerpunktgebiet Sicherungs-, Telekommunikations- und Elektrotechnik:
 
Stunden

9.
Technik, Planung und Entwicklung von sicherungs-, telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen
 
1

10.
Bau, Betrieb und Instandhaltung von sicherungs-, telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen
 
1 1/4

 
 
 
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zusammen
2 1/4

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.