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KredWG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 17 Haftungsbestimmung
  2. § 18 Kreditunterlagen
  3. § 18a Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung
  4. § 19 Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18
  5. § 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 14
  6. (XXXX) §§ 20a bis 20c (weggefallen)
  7. § 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18
  8. § 22 Verordnungsermächtigung für Millionenkredite
  9. 2a. · Refinanzierungsregister
  10. § 22a Registerführendes Unternehmen
  11. § 22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte
  12. § 22c Refinanzierungsmittler
  13. § 22d Refinanzierungsregister; Verordnungsermächtigung
  14. § 22e Bestellung des Verwalters
  15. § 22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt
  16. § 22g Aufgaben des Verwalters
  17. § 22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen
  18. § 22i Vergütung des Verwalters
  19. § 22j Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister
  20. § 22k Beendigung und Übertragung der Registerführung
  21. § 22l Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  22. § 22m Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters
  23. § 22n Aufgaben und Rechtsstellung des Sachwalters
  24. § 22o Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr
  25. 3. · Kundenrechte
  26. § 22p (weggefallen)
  27. 4. · Werbung und Hinweispflichten der Institute
  28. § 23 Werbung
  29. § 23a Sicherungseinrichtung
  30. 5. · Besondere Pflichten
  31. § 24 Anzeigen; Verordnungsermächtigung
  32. § 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
  33. § 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
  34. § 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
  35. § 25 Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit und zur Liquiditätssteuerung, Refinanzierungspläne; Verordnungsermächtigung
  36. § 25a Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung
  37. § 25b Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung
  38. § 25c Geschäftsleiter
  39. § 25d Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
  40. § 25e Anforderungen bei Inhabern von Schlüsselfunktionen und vertraglich gebundenen Vermittlern
  41. § 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung
  42. 5a. · Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute
  43. § 25g Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
  44. § 25h Interne Sicherungsmaßnahmen
  45. § 25i Allgemeine Sorgfaltspflichten in Bezug auf E-Geld
  46. § 25j Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung
  47. § 25k Verstärkte Sorgfaltspflichten
  48. § 25l Geldwäscherechtliche Pflichten für Finanzholding-Gesellschaften
  49. § 25m Verbotene Geschäfte
  50. 5b. · Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
  51. § 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten
Gesetz über das Kreditwesen

§ 22p KredWG — (weggefallen)

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Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Marketing

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