Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › KWG › § 22p
KWG
  1. Inhaltsübersicht
  2. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  3. 1. · Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Holdinggesellschaften sowie Finanzunternehmen
  4. § 1 Begriffsbestimmungen; Verordnungsermächtigung
  5. § 1a Geltung der Richtlinie 2013/36/EU und der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013, (EG) Nr. 1060/2009, (EU) 2015/534 und (EU) 2017/2402 für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
  6. § 1b Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
  7. § 2 Ausnahmen
  8. § 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören
  9. § 2b Rechtsform
  10. § 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen
  11. § 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
  12. § 2e Ausnahmen für gemischte Finanzholding-Gesellschaften
  13. § 2f Zulassung von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften; Verordnungsermächtigung
  14. § 2g Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens bei Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat; Verordnungsermächtigung
  15. § 2h Erwerb einer wesentlichen Beteiligung
  16. § 2i Verschmelzungen und Spaltungen
  17. § 3 Verbotene Geschäfte
  18. § 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  19. 2. · Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  20. § 5 Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung
  21. § 6 Aufgaben
  22. § 6a Besondere Aufgaben
  23. § 6b Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung
  24. § 6c Zusätzliche Eigenmittelanforderungen
  25. § 6d Eigenmittelempfehlung
  26. § 7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
  27. § 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission
  28. § 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
  29. § 7c (weggefallen)
  30. § 7d Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken
  31. § 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
  32. § 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis
  33. § 8b Zuständigkeit für die Aufsicht auf zusammengefasster Basis
  34. § 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute
  35. § 8d (weggefallen)
  36. § 8e Aufsichtskollegien
  37. § 8f Zusammenarbeit bei der Aufsicht über bedeutende Zweigniederlassungen
  38. § 8g Zusammenarbeit bei der Aufsicht über Zweigstellen und Kreditinstitute, die derselben Drittstaatengruppe angehören
  39. § 8h Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
  40. § 9 Verschwiegenheitspflicht
  41. Zweiter Abschnitt · Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften
  42. 1. · Eigenmittel und Liquidität
  43. § 10 Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung
  44. § 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung
  45. § 10b Verhältnis der Kapitalpufferanforderungen zu anderen Kapitalanforderungen und zur Eigenmittelempfehlung
  46. § 10c Kapitalerhaltungspuffer
  47. § 10d Antizyklischer Kapitalpuffer
  48. § 10e Kapitalpuffer für systemische Risiken
  49. § 10f Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute
  50. § 10g Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute
  51. § 10h Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute
  52. § 10i Kombinierte Kapitalpufferanforderung
  53. § 10j Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote
  54. § 11 Liquidität; Verordnungsermächtigung
  55. § 12 Potentiell systemrelevante Institute
  56. § 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen
  57. 2. · Kreditgeschäft
  58. § 13 Großkredite; Verordnungsermächtigung
  59. (XXXX) §§ 13a u. 13b (weggefallen)
  60. § 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Holdinggesellschaften
  61. § 13d (weggefallen)
  62. § 14 Millionenkredite
  63. § 15 Organtransaktionen
  64. § 16
  65. § 17 Haftungsbestimmung
  66. § 18 Kreditunterlagen
  67. § 18a Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung
  68. § 19 Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18
  69. § 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 14
  70. (XXXX) §§ 20a bis 20c (weggefallen)
  71. § 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18
  72. § 22 Verordnungsermächtigung für Millionenkredite
  73. 2a. · Refinanzierungsregister
  74. § 22a Registerführendes Unternehmen
  75. § 22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte
  76. § 22c Refinanzierungsmittler
  77. § 22d Refinanzierungsregister; Verordnungsermächtigung
  78. § 22e Bestellung des Verwalters
  79. § 22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt
  80. § 22g Aufgaben des Verwalters
  81. § 22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen
  82. § 22i Vergütung des Verwalters
  83. § 22j Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister
  84. § 22k Beendigung und Übertragung der Registerführung
  85. § 22l Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  86. § 22m Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters
  87. § 22n Aufgaben und Rechtsstellung des Sachwalters
  88. § 22o Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr
  89. 3. · Kundenrechte
  90. § 22p (weggefallen)
  91. 4. · Werbung und Hinweispflichten der Institute
  92. § 23 Werbung
  93. § 23a Sicherungseinrichtung
  94. 5. · Besondere Pflichten
  95. § 24 Anzeigen; Verordnungsermächtigung
  96. § 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
  97. § 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
  98. § 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
  99. § 25 Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit und zur Liquiditätssteuerung, Refinanzierungspläne; Verordnungsermächtigung
  100. § 25a Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung
  101. § 25b Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung
  102. § 25c Geschäftsleiter
  103. § 25d Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
  104. § 25e Anforderungen bei Inhabern von Schlüsselfunktionen und vertraglich gebundenen Vermittlern
  105. § 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung
  106. 5a. · Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute
  107. § 25g Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
  108. § 25h Interne Sicherungsmaßnahmen
  109. § 25i Allgemeine Sorgfaltspflichten in Bezug auf E-Geld
  110. § 25j Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung
  111. § 25k Verstärkte Sorgfaltspflichten
  112. § 25l Geldwäscherechtliche Pflichten für Finanzholding-Gesellschaften
  113. § 25m Verbotene Geschäfte
  114. 5b. · Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
  115. § 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten
  116. 5c. · Offenlegung
  117. § 26a Offenlegung durch die Institute
  118. 5d. · Besondere Pflichten bei qualifizierter Kryptoverwahrung
  119. § 26b Vermögenstrennung
  120. 5e. · Besondere Pflichten in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken
  121. § 26c ESG-Risiken im Risikomanagement
  122. § 26d ESG-Risikoplan
  123. 6. · Prüfung und Prüferbestellung
  124. § 27
  125. § 28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen
  126. § 29 Besondere Pflichten des Prüfers
  127. § 30 Bestimmung von Prüfungsinhalten
  128. 7. · Befreiungen
  129. § 31 Befreiungen; Verordnungsermächtigung
  130. Dritter Abschnitt · Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
  131. 1. · Zulassung zum Geschäftsbetrieb
  132. § 32 Erlaubnis
  133. § 33 Versagung der Erlaubnis
  134. § 33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
  135. § 33b Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums
  136. § 34 Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall
  137. § 35 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
  138. § 36 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
  139. § 36a Tätigkeitsverbot für natürliche Personen
  140. § 37 Einschreiten gegen unerlaubte oder verbotene Geschäfte
  141. § 38 Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung
  142. 2. · Bezeichnungsschutz
  143. § 39 Bezeichnungen "Bank" und "Bankier"
  144. § 40 Bezeichnung "Sparkasse"
  145. § 41 Ausnahmen
  146. § 42 Entscheidung der Bundesanstalt
  147. § 43 Registervorschriften
  148. 3. · Auskünfte und Prüfungen
  149. § 44 Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanzholding-Gesellschaften und anderen Unternehmen
  150. § 44a Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
  151. § 44b Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen
  152. § 44c Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
  153. 4. · Maßnahmen in besonderen Fällen
  154. § 45 Maßnahmen zur Sicherstellung einer dauerhaften Erfüllung der regulatorischen Anforderungen
  155. § 45a Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
  156. § 45b Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
  157. § 45c Sonderbeauftragter
  158. § 46 Maßnahmen bei Gefahr
  159. § 46a Untersagungs- und Anordnungsbefugnis bei Verwenden externer Ratings
  160. § 46b Insolvenzantrag
  161. § 46c Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen
  162. § 46d Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen
  163. § 46e Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
  164. § 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge
  165. § 46g Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs
  166. § 46h Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs
  167. § 46i Zuordnung verwahrter kryptografischer Instrumente; Kosten der Aussonderung
  168. § 47 Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
  169. § 47a Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554
  170. § 48 Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2017/2402
  171. 4a. · Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems
  172. (XXXX) §§ 48a bis 48s (weggefallen)
  173. § 48t Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller oder systemischer Risiken
  174. § 48u Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien; Verordnungsermächtigung
  175. 5. · Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten
  176. § 49 Sofortige Vollziehbarkeit
  177. § 50 Periodische Zwangsgelder
  178. § 51 Umlage und Kosten
  179. Vierter Abschnitt · Besondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
  180. § 51a Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
  181. § 51b Anforderungen an die Liquidität für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
  182. § 51c Sonstige Sondervorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
  183. Fünfter Abschnitt · Sondervorschriften
  184. § 52 Sonderaufsicht
  185. § 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten
  186. § 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland; Verordnungsermächtigung
  187. § 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland
  188. § 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
  189. § 53c Besondere Anforderungen an CRD-Drittstaatenzweigstellen
  190. § 53ca Einstufung von CRD-Drittstaatenzweigstellen in Risikoklassen
  191. § 53cb Qualifizierte CRD-Drittstaatenzweigstellen
  192. § 53cc Voraussetzungen der Erlaubniserteilung
  193. § 53cd Versagungs-, Erlöschens- und Aufhebungsgründe
  194. § 53ce Kapitalausstattung
  195. § 53cf Liquiditätsanforderungen
  196. § 53cg Interne Unternehmensführung und Risikomanagement
  197. § 53ch Buchungs- und Rechnungslegungsvorschriften
  198. § 53ci Verpflichtung zur Gründung eines Tochterunternehmens
  199. § 53cj Bewertung der Systemrelevanz
  200. § 53ck Meldepflichten
  201. § 53cl Häufigkeit der Meldung
  202. § 53cm Aufsichtliches Prüfungsprogramm
  203. § 53cn Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung
  204. § 53co Aufsichtsmaßnahmen
  205. § 53cp Zusammenarbeit und Aufsichtskollegien
  206. § 53cq Meldung an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde
  207. § 53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
  208. Sechster Abschnitt · Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer
  209. 1. · Zentrale Gegenparteien
  210. § 53e Inhaber bedeutender Beteiligungen
  211. § 53f Aufsichtskollegien
  212. § 53g Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien
  213. § 53h Liquidität
  214. § 53i Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
  215. § 53j Anzeigen; Verordnungsermächtigung
  216. § 53k Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen
  217. § 53l Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
  218. § 53m Inhalt des Zulassungsantrags
  219. § 53n Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei
  220. 2. · Zentralverwahrer
  221. § 53o Anträge nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014; Verschwiegenheitspflicht
  222. § 53p Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014
  223. § 53q Eigentumsrechte an Zentralverwahrern
  224. Abschnitt 6a · DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858
  225. § 53r Zuständigkeit
  226. § 53s Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 32
  227. § 53t DLT-Abwicklungssysteme und DLT-Handels- und Abwicklungssysteme
  228. § 53u Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858
  229. § 53v Betreiber organisierter Märkte
  230. Siebenter Abschnitt · Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
  231. § 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis
  232. § 54a Strafvorschriften
  233. § 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung
  234. § 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite
  235. § 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite
  236. § 56 Bußgeldvorschriften
  237. § 57 Bußgeldvorschriften
  238. § 58 (weggefallen)
  239. § 59 Geldbußen gegen Unternehmen
  240. § 60 Zuständige Verwaltungsbehörde
  241. § 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
  242. § 60b Bekanntmachung von Maßnahmen
  243. § 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365, die Verordnung (EU) 2016/1011, die Verordnung (EU) 2017/2402 oder die Verordnung (EU) 2022/2554
  244. § 60d Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen
  245. Achter Abschnitt · Übergangs- und Schlußvorschriften
  246. § 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute
  247. § 62 Überleitungsbestimmungen
  248. § 63
  249. § 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
  250. § 64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost
  251. § 64a Übergangsvorschrift zum Risikoreduzierungsgesetz
  252. § 64b Übergangsvorschrift zu § 24 Absatz 1d
  253. § 64c Übergangsvorschriften zum Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz
  254. § 64d (weggefallen)
  255. § 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
  256. § 64f Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz
  257. § 64g Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz
  258. § 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
  259. § 64i Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
  260. § 64j Übergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 2009
  261. § 64k Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
  262. § 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
  263. § 64m Übergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz
  264. § 64n Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Finanzvermittler- und Vermögensanlagenrechts
  265. § 64o Übergangsvorschriften zum EMIR-Ausführungsgesetz
  266. § 64p Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz
  267. § 64q Übergangsvorschrift zum AIFM-Umsetzungsgesetz
  268. § 64r Übergangsvorschriften zum CRD IV-Umsetzungsgesetz
  269. (XXXX) §§ 64s bis 64u (weggefallen)
  270. § 64v Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz
  271. § 64w (weggefallen)
  272. § 64x Übergangsvorschrift zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz
  273. § 64y (weggefallen)
  274. § 65 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
  275. § 65a Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
  276. Anhang I Informationsbogen für den Einleger
Gesetz über das Kreditwesen

§ 22p KWG — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 22o
Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr
Inhaltsverzeichnis
KWG
Nächste Vorschrift →
§ 23
Werbung

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Dabei kann eine Übermittlung von Daten in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Cookies und Pixel von Werbepartnern (z. B. Meta, Google Ads), um dir relevantere Werbung außerhalb dieser Seite zu zeigen und Conversions zu messen. Daten werden in die USA übertragen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.