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KredWG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 8h Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
  2. § 9 Verschwiegenheitspflicht
  3. Zweiter Abschnitt · Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften
  4. 1. · Eigenmittel und Liquidität
  5. § 10 Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung
  6. § 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung
  7. § 10b Verhältnis der Kapitalpufferanforderungen zu anderen Kapitalanforderungen und zur Eigenmittelempfehlung
  8. § 10c Kapitalerhaltungspuffer
  9. § 10d Antizyklischer Kapitalpuffer
  10. § 10e Kapitalpuffer für systemische Risiken
  11. § 10f Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute
  12. § 10g Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute
  13. § 10h Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute
  14. § 10i Kombinierte Kapitalpufferanforderung
  15. § 10j Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote
  16. § 11 Liquidität; Verordnungsermächtigung
  17. § 12 Potentiell systemrelevante Institute
  18. § 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen
  19. 2. · Kreditgeschäft
  20. § 13 Großkredite; Verordnungsermächtigung
  21. (XXXX) §§ 13a u. 13b (weggefallen)
  22. § 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Holdinggesellschaften
  23. § 13d (weggefallen)
  24. § 14 Millionenkredite
  25. § 15 Organtransaktionen
  26. § 16
  27. § 17 Haftungsbestimmung
  28. § 18 Kreditunterlagen
  29. § 18a Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung
  30. § 19 Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18
  31. § 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 14
  32. (XXXX) §§ 20a bis 20c (weggefallen)
  33. § 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18
  34. § 22 Verordnungsermächtigung für Millionenkredite
  35. 2a. · Refinanzierungsregister
  36. § 22a Registerführendes Unternehmen
  37. § 22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte
  38. § 22c Refinanzierungsmittler
  39. § 22d Refinanzierungsregister; Verordnungsermächtigung
  40. § 22e Bestellung des Verwalters
  41. § 22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt
  42. § 22g Aufgaben des Verwalters
  43. § 22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen
  44. § 22i Vergütung des Verwalters
  45. § 22j Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister
  46. § 22k Beendigung und Übertragung der Registerführung
  47. § 22l Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  48. § 22m Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters
  49. § 22n Aufgaben und Rechtsstellung des Sachwalters
  50. § 22o Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr
  51. 3. · Kundenrechte
Gesetz über das Kreditwesen

§ 16 KredWG

(aufgehoben)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 15
Organtransaktionen
Inhaltsverzeichnis
KredWG
Nächste Vorschrift →
§ 17
Haftungsbestimmung

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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