§ 6 IMPMedBAProPrFPrV — Prüfungsbereiche

Im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ werden folgende Prüfungsbereiche geprüft:

1.

Rechtsbewusstes Handeln nach § 9,

2.

Betriebswirtschaftliches Handeln nach § 10,

3.

Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung nach § 11 und

4.

Zusammenarbeit im Betrieb nach § 12.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.