§ 13 IMPMedBAProPrFPrV — Handlungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte
(1) Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die folgenden Handlungsbereiche:
1.
Medienproduktion und
2.
Führung und Organisation.
(2) Der Handlungsbereich „Medienproduktion“ enthält
1.
den Qualifikationsschwerpunkt „Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion“ und
2.
die Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte
a)
Druck und Druckveredelung und
b)
Druckweiterverarbeitung.Die zu prüfende Person bestimmt den Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt nach Satz 1 Nummer 2, in dem sie geprüft werden soll.
(3) Der Handlungsbereich „Führung und Organisation“ enthält die Qualifikationsschwerpunkte
1.
Personalmanagement,
2.
Vertriebs- und Geschäftsprozesse und
3.
Kostenmanagement.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.