§ 13 IMPMedBAProPrFPrV — Handlungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte

(1) Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die folgenden Handlungsbereiche:

1.

Medienproduktion und

2.

Führung und Organisation.

(2) Der Handlungsbereich „Medienproduktion“ enthält

1.

den Qualifikationsschwerpunkt „Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion“ und

2.

die Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte

a)

Druck und Druckveredelung und

b)

Druckweiterverarbeitung.Die zu prüfende Person bestimmt den Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt nach Satz 1 Nummer 2, in dem sie geprüft werden soll.

(3) Der Handlungsbereich „Führung und Organisation“ enthält die Qualifikationsschwerpunkte

1.

Personalmanagement,

2.

Vertriebs- und Geschäftsprozesse und

3.

Kostenmanagement.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.