§ 4 HebStPrV — Kompetenzerwerb durch Praxiseinsätze
Im berufspraktischen Teil des Studiums wird die studierende Person durch Praxiseinsätze befähigt, die in den theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen erworbenen Kompetenzen aufeinander zu beziehen, miteinander zu verbinden und weiterzuentwickeln.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.