§ 27 GBPolVDVDV — Bestandteile
Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei. Sie besteht aus
1.
zwei schriftlichen Prüfungen,
2.
zwei praktischen Prüfungen,
3.
der Diplomarbeit und
4.
der mündlichen Abschlussprüfung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.