§ 1 GBPolVDAufstV — Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Auswahl, die Ausbildung und das Prüfungsgespräch für den verkürzten Aufstieg von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei nach den §§ 16 und 16a der Bundespolizei-Laufbahnverordnung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.