§ 1 GBBStatÄndVAnl — Rechtsform, Sitz und Kapital

(1) Die GBB Genossenschafts-Holding Berlin (Holding) ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Berlin.

(2) Das Grundkapital der Holding beträgt 250 Millionen (in Worten: zweihundertfünfzig Millionen) Deutsche Mark. Die Anteile werden von der Bundesrepublik Deutschland gehalten. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.