Anlage 17 FinaRisikoV — (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 2344)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.