§ 9 EuPAG — Prüfungsgebühr

Wer die Eignungsprüfung ablegen will, hat an das Deutsche Patent- und Markenamt eine Prüfungsgebühr zu entrichten.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.