§ 4 EuPAG — Zuständige Stelle für die Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung wird vor der für die Patentanwaltsprüfung zuständigen Kommission beim Deutschen Patent- und Markenamt abgelegt. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Ablegung der Eignungsprüfung innerhalb von sechs Monaten nach deren Auferlegung zu ermöglichen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.