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BRGO 2025
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 11 Ausschüsse
  2. § 12 Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
  3. § 13 Vertreterinnen und Vertreter des Bundesrates in anderen Organen
  4. § 14 Sekretariat
  5. § 15 Einberufung und Bekanntgabe
  6. § 16 Anwesenheitsliste
  7. § 17 Ausschluss der Öffentlichkeit
  8. § 18 Teilnahme an den Verhandlungen
  9. § 19 Fragerecht
  10. § 20 Leitung der Sitzung
  11. § 21 Beteiligung der Präsidentin oder des Präsidenten an den Verhandlungen
  12. § 22 Ordnungsbefugnis der Präsidentin oder des Präsidenten
  13. § 22a Dauer der Rede
  14. § 22b Sachruf
  15. § 22c Ordnungsruf
  16. § 22d Entziehung des Wortes
  17. § 22e Ausschluss von Mitgliedern des Bundesrates
  18. § 22f Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen
  19. § 22g Unterbrechung der Sitzung
  20. § 23 Feststellung und Durchführung der Tagesordnung
  21. § 24 Redebeiträge
  22. § 25
  23. § 26 Anträge und Empfehlungen
  24. § 27 Anzahl der Stimmen
  25. § 28 Beschlussfähigkeit
  26. § 29 Abstimmung
  27. § 30 Abstimmungsregeln
  28. § 31 Verfahren bei Beschlüssen nach Artikel 77 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
  29. § 32 Wirksamwerden der Beschlüsse
  30. § 33 Teilnahme an den Verhandlungen des Bundestages
  31. § 34 Sitzungsbericht
  32. § 35 Vereinfachtes Verfahren
  33. § 36 Zuweisung der Vorlagen
  34. § 37 Tagungsort, Öffentlichkeit, Anwesenheitsliste
  35. § 37a Zulässigkeit von Ausschusssitzungen als Videokonferenz aus wichtigem Grund
  36. § 38 Einberufung, Leitung, Tagesordnung
  37. § 39 Beratung
  38. § 40 Teilnahme und Fragerecht
  39. § 41 Berichterstattung im Ausschuss
  40. § 42 Beschlüsse, Stimmberechtigung
  41. § 43 Umfrageverfahren
  42. § 44 Sitzungsniederschrift
  43. § 45 Mitteilung der Empfehlungen der Ausschüsse
  44. § 45a Zuweisung von Unterrichtungen über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union an die Ausschüsse
  45. § 45b Europakammer
Geschäftsordnung des Bundesrates

§ 25 BRGO 2025

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 24
Redebeiträge
Inhaltsverzeichnis
BRGO 2025
Nächste Vorschrift →
§ 26
Anträge und Empfehlungen

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