§ 23.20 BinSchStrO — Segeln

Das Segeln auf der Havel-Oder-Wasserstraße ist verboten. Dies gilt nicht für

1.

die Havel-Oder-Wasserstraße

a)

von km 1,00 bis km 10,58 (einschließlich Nordteil des Nieder Neuendorfer Sees und des Tegeler Sees),

b)

von km 25,76 bis zum Lehnitzsee (km 28,00),

c)

von km 87,50 bis zu den Oderberger Gewässern (km 90,50),

d)

von km 120,70 bis Schwedt (km 121,50) und

2.

die Werbelliner Gewässer von km 10,40 bis km 20,00.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.