§ 23.11 BinSchStrO — Schifffahrt bei Hochwasser

Erreicht oder überschreitet der Wasserstand den Höchsten Schifffahrtswasserstand (HSW) von 660 cm an dem Richtpegel Friedrichsthal, so ist die Schifffahrt auf der Strecke von der Einfahrt des Binnenhafens Schwedt (km 126,10) bis zur Einmündung in die Westoder (km 134,96) verboten.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.