§ 23.05 BinSchStrO — Bergfahrt
Als Bergfahrt gilt
auf dem, den oder derdie Fahrt in Richtung
Havel-Oder-Wasserstraße (bis Hohensaaten) mit
Verbindungskanal Hohensaaten OstOder
Hohensaaten-Friedrichsthaler WasserstraßeSchleuse Hohensaaten
Oranienburger KanalSachsenhausen
FinowkanalLiepe
Werbelliner GewässernJoachimsthal
Wriezener Alte OderBralitz
Verbindungskanal Schwedter QuerfahrtSchwedt
übrigen in § 23.01 genannten Nebenstrecken sowie
Stichkanälen und AltarmenGewässerende.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.