§ 20.01 BinSchStrO — Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieses Kapitels gelten auf der Saar (Sa) von der Mündung in die Mosel (Sa-km 0,00/Moselkm 200,81) bis zur deutsch-französischen Grenze bei Saargemünd (lothr. km 64,975 re.U.).

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.