§ 19.07 BinSchStrO — Überholen

1.

Das Überholen bei Nacht ist verboten.

2.

Abweichend von Nummer 1 darf ein Kleinfahrzeug überholen und überholt werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.