§ 18.27 BinSchStrO — Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt

Das Befahren der Ilmenau von der Nordwestkante der Brausebrücke an der Abtsmühle in Lüneburg (km 0,00) bis Warburg (km 0,50) ist verboten. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.