§ 18.18 BinSchStrO — Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken

Die Klappbrücken Wittorf und Bardowick werden nur nach Anmeldung geöffnet.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.