§ 18.18 BinSchStrO — Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
Die Klappbrücken Wittorf und Bardowick werden nur nach Anmeldung geöffnet.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.