§ 18.08 BinSchStrO — Wenden

Ein Fahrzeug von mehr als 15,00 m Länge darf nur an einer durch das Tafelzeichen E.8 (Anlage 7) bezeichneten Stelle wenden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.