§ 10.01 BinSchStrO — Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieses Kapitel gelten auf dem Neckar (Ne) von der Mündung in den Rhein (Rh) bei Rh-km 428,16 bis zur Gemeindegrenze Wernau-Plochingen (Ne-km 203,01).
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.