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Startseite › Gesetze › BinSchStrO › § 10.08
BinSchStrO
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 8.09 Bleib-weg-Signal
  2. § 8.10 Bade- und Schwimmverbot
  3. § 8.11 Bezeichnung von Fanggeräten der Fischerei
  4. § 8.12 Bezeichnung beim Einsatz von Tauchern(Anlage 3: Bild 64)
  5. § 8.13 Verbot des Kitesurfens
  6. § 8.14 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
  7. § 8.15 Verhaltenspflichten
  8. Kapitel 9 · Fahrgastschifffahrt
  9. § 9.01 Fahrpläne
  10. § 9.02 Anlegestellen
  11. § 9.03 Schiffsverkehr an den Anlegestellen
  12. § 9.04 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
  13. § 9.05 Zurückweisung von Fahrgästen
  14. § 9.06 Sicherheit an Bord und an den Anlegestellen
  15. § 9.07 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind
  16. § 9.08 Personenbarkassen und Sportfahrzeuge im Sinne des § 34 Absatz 1 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
  17. Zweiter Teil · Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen
  18. Kapitel 10 · Neckar
  19. § 10.01 Anwendungsbereich
  20. § 10.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
  21. § 10.03 Zusammenstellung der Verbände
  22. § 10.04 Fahrgeschwindigkeit
  23. § 10.05 Bergfahrt
  24. § 10.06 Begegnen
  25. § 10.07 Überholen
  26. § 10.08 Wenden
  27. § 10.09 Ankern
  28. § 10.10 Stillliegen
  29. § 10.11 Schifffahrt bei Hochwasser
  30. § 10.12 Schifffahrt bei Eis
  31. § 10.13 Nachtschifffahrt
  32. § 10.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
  33. § 10.15 Meldepflicht
  34. § 10.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
  35. § 10.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
  36. § 10.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
  37. § 10.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
  38. § 10.20 Segeln
  39. § 10.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
  40. § 10.22 Regelungen über den Verkehr
  41. § 10.23 Regelungen zum Sprechfunk
  42. § 10.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
  43. § 10.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
  44. § 10.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
  45. § 10.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
  46. § 10.28 Benutzung der Wasserstraßen
  47. § 10.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
  48. Kapitel 11 · Main
  49. § 11.01 Anwendungsbereich
  50. § 11.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und -breite
  51. § 11.03 Zusammenstellung der Verbände
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

§ 10.08 BinSchStrO — Wenden

(keine besonderen Vorschriften)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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BinSchStrO
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§ 10.09
Ankern

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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