Anlage D6 AufenthV — Notreiseausweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 2

( Inhalt: nicht darstellbares Notreiseausweisemuster,

Fundstelle: BGBl. I 2004, 2996 - 2998,

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote )

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.