Anlage D2a AufenthV — Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 2972;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
– Klebeetikett –
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.