Anlage D10 AufenthV — Europäisches Reisedokument für die Rückkehr nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 691;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.