§ 3 AntarktUmwSchProtAG§6Abs5V — Unabhängigkeit

Die Mitglieder der Kommission und ihre stellvertretenden Mitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.