§ 1 AntarktUmwSchProtAG§6Abs5V — Zweck
Es wird eine Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Beurteilung der Umweltauswirkungen von Forschungstätigkeiten in der Antarktis gebildet.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.