§ 6 AgrStatG — Erhebungseinheiten

Erhebungseinheiten der Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe sind:

1.

die Betriebe nach § 91 Absatz 1a Nummer 1 Buchstabe a bis m,

2.

in Bayern: gemeinschaftlich genutzte Flächen von mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.