§ 6 AgrStatG — Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten der Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe sind:
1.
die Betriebe nach § 91 Absatz 1a Nummer 1 Buchstabe a bis m,
2.
in Bayern: gemeinschaftlich genutzte Flächen von mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.