Anlage 2a ÄApprO 2002 — (zu § 2 Absatz 7 Satz 1)Bescheinigung zur Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1546)

Name, Vorname

Geburtsdatum

Geburtsort

hat an nachstehenden Unterrichtsveranstaltungen regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen und die in Verbindung mit diesen Veranstaltungen in der Studienordnung ggf. weiter dazu vorgeschriebenen Veranstaltungen regelmäßig besucht:

UnterrichtsveranstaltungSemestervonbis

 1.Praktikum der Physik für Mediziner

 2.Praktikum der Chemie für Mediziner

 3.Praktikum der Biologie für Mediziner

 4.Praktikum der Physiologie

 5.Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie

 6.Kursus der makroskopischen Anatomie

 7.Kursus der mikroskopischen Anatomie

 8.Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie

 9.Seminar Physiologie

10.Seminar Biochemie/Molekularbiologie

11.Seminar Anatomie

12.Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie

13.Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin (mit Patientenvorstellung)

14.Praktikum der Berufsfelderkundung

15.Praktikum der medizinischen Terminologie

16.Wahlfach: mit der Note   

17.weitere Seminare:   

Ort, Datum

                                                                

  Siegel/Stempel   

(Unterschrift Studiendekan)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.