Anlage 4 ÄApprO 2002 — (zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5)Bescheinigung über das Praktische Jahr

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1549; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Der/Die Studierende der Medizin

Name, Vorname

Geburtsdatum

Geburtsort

hat regelmäßig und ordnungsgemäß an der unter meiner Leitung in der/dem unten bezeichneten Klinik/Krankenhaus, der Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder der ärztlichen Praxis durchgeführten Ausbildung teilgenommen. Die Ausbildung erfolgte auf der Abteilung/in der Praxis für

                                                                                           

Die Ausbildung wurde in

 

⃞

Vollzeit

⃞

Teilzeit mit einem Umfang von             % der wöchentlichen Ausbildungszeitdurchgeführt.

Dauer der Ausbildung

von:bis:

Fehlzeiten:

⃞

nein

⃞

ja   von:bis:

⃞

Das Krankenhaus, die ärztliche Praxis bzw. die Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung ist Lehrkrankenhaus, Lehrpraxis bzw. zur Ausbildung bestimmt worden von der Universität

⃞

 Die Ausbildung ist an einem Krankenhaus der Universität durchgeführt worden.

Ort, Datum

  Siegel/Stempel   

(Unterschrift der für die Ausbildung verantwortlichen Ärzte)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.