Anlage 6 ÄApprO 2002 — (zu § 7 Abs. 4 Satz 2)Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus

(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2425; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)

Der/Die Studierende der Medizin ...............................................

..................................... geboren am ..............................

in .................................... ist nach Bestehen des Ersten Abschnitts

der Ärztlichen Prüfung vom ........ bis zum ...................................

in der unten bezeichneten Einrichtung unter meiner Aufsicht und Leitung als

Famulus tätig gewesen. Während dieser Zeit ist der/die Studierende

vorzugsweise mit Tätigkeiten auf dem Gebiet

...............................................................................

beschäftigt worden.

Die Ausbildung ist

() unterbrochen worden vom ...................

bis zum ...................................

() nicht unterbrochen worden.

......................, den .....................

...................... .....................

...................... .....................

(Bezeichnung der (Unterschrift des/der

Einrichtung, bei ausbildenden

öffentlicher Stelle Arztes/Ärzte

Siegel)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.