Anlage 9 ÄApprO 2002 — (zu § 23 Abs. 2 Satz 1, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2428

I.
Physik für Mediziner und Physiologie

 
80 Fragen

II.
Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie

 
80 Fragen

III.
Biologie für Mediziner und Anatomie

 
100 Fragen

IV.
Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie

 
60 Fragen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.