Anlage 14 ÄApprO 2002 — (zu § 40 Satz 1)Approbationsurkunde

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2434)

Herr/Frau .....................................................................

(Vorname, Familienname - ggf. abweichender Geburtsname)

geboren am ........... in ............................................. erfüllt

die Voraussetzungen des § 3 der Bundesärzteordnung.

Mit Wirkung vom heutigen Tage wird ihm/ihr die

Approbation als Arzt/Ärztin

erteilt.

Die Approbation berechtigt den Arzt/die Ärztin zur Ausübung des

ärztlichen Berufs.

Siegel

.............., den ....................

........................................

(Unterschrift)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.