Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › ÄApprO 2002 › § 31
ÄApprO 2002
  1. Eingangsformel
  2. Erster Abschnitt · Die ärztliche Ausbildung
  3. § 1 Ziele und Gliederung der ärztlichen Ausbildung
  4. § 2 Unterrichtsveranstaltungen
  5. § 3 Praktisches Jahr
  6. § 4 Durchführung des Praktischen Jahres in außeruniversitären Einrichtungen
  7. § 5 Ausbildung in erster Hilfe
  8. § 6 Krankenpflegedienst
  9. § 7 Famulatur
  10. Zweiter Abschnitt · Allgemeine Prüfungsbestimmungen
  11. § 8 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle
  12. § 9 Zuständige Stelle
  13. § 10 Meldung und Zulassung zur Prüfung
  14. § 11 Versagung der Zulassung
  15. § 11a Nachteilsausgleich
  16. § 12 Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen
  17. § 13 Art und Bewertung der Prüfung
  18. § 14 Schriftliche Prüfung
  19. § 15 Mündlich-praktische Prüfung
  20. § 16 Prüfungstermine
  21. § 17 Ladung zu den Prüfungsterminen
  22. § 18 Rücktritt von der Prüfung
  23. § 19 Versäumnisfolgen
  24. § 20 Wiederholung von Prüfungen
  25. § 21 Nichtbestehen der Prüfung
  26. Dritter Abschnitt · Die Ärztliche Prüfung
  27. Erster Unterabschnitt · Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  28. § 22 Inhalt des Ersten Abschnitts der Prüfung
  29. § 23 Schriftliche Aufsichtsarbeit
  30. § 24 Mündlich-praktischer Teil der Prüfung
  31. § 25 Bewertung der Prüfungsleistungen
  32. § 26 Zeugnis
  33. Zweiter Unterabschnitt · Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  34. § 27 Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  35. § 28 Schriftliche Prüfung
  36. § 29 Zeugnis
  37. Dritter Unterabschnitt · Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  38. § 30 Mündlich-praktische Prüfung
  39. § 31 (weggefallen)
  40. § 32 Zeugnis
  41. § 33 Gesamtnote und Zeugnis für die Ärztliche Prüfung
  42. Vierter Abschnitt · Die Erlaubnis
  43. § 34 Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 der Bundesärzteordnung
  44. § 35 Erlaubnis nach § 10 Absatz 1a der Bundesärzteordnung
  45. § 35a Erlaubnis nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung
  46. Fünfter Abschnitt · Die Approbation
  47. § 36 Eignungsprüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung
  48. § 37 Kenntnisprüfung nach § 3 Absatz 3 Satz 3 der Bundesärzteordnung
  49. § 38 Bescheid nach § 3 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundesärzteordnung
  50. § 39 Antrag auf Approbation
  51. § 40 Approbationsurkunde
  52. Sechster Abschnitt · Modellstudiengang
  53. § 41 Modellstudiengang
  54. Siebenter Abschnitt · Übergangsregelungen
  55. § 42 Anwendung bisherigen Rechts
  56. § 43 Abweichende Regelungen für die Prüfungen
  57. Achter Abschnitt · Schlussbestimmungen
  58. § 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  59. Schlussformel
  60. Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Praktische Übungen, Kurse und Seminare, deren Besuch bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen sind
  61. Anlage 2 (zu § 2 Abs. 7 Satz 1)Bescheinigung
  62. Anlage 2a (zu § 2 Absatz 7 Satz 1)Bescheinigung zur Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  63. Anlage 2b (zu § 2 Absatz 7 Satz 1)Bescheinigung zur Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  64. Anlage 3 (zu § 2 Abs. 8 Satz 2)
  65. Anlage 4 (zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5)Bescheinigung über das Praktische Jahr
  66. Anlage 5 (zu § 6 Abs. 4 Satz 2)Zeugnis über den Krankenpflegedienst
  67. Anlage 6 (zu § 7 Abs. 4 Satz 2)Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus
  68. Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Niederschrift über den mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
  69. Anlage 8 (zu § 15 Abs. 8)Niederschrift über den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  70. Anlage 9 (zu § 23 Abs. 2 Satz 1, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  71. Anlage 10 (zu § 23 Abs. 2 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Prüfungsstoff für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  72. Anlage 11 (zu § 2 Abs. 8, § 26, § 41 Abs. 2 Nr. 9)
  73. Anlage 11a (zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29)
  74. Anlage 12 (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7)
  75. Anlage 13
  76. Anlage 14 (zu § 40 Satz 1)Approbationsurkunde
  77. Anlage 15 (zu § 28 Absatz 3 Satz 2)Prüfungsstoff für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  78. Anlage 16 (zu § 34 Absatz 8)Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 oder Absatz 1a der Bundesärzteordnung
  79. Anlage 17 (zu § 35a Absatz 3)Erlaubnis nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung
  80. Anlage 18 (zu § 36 Absatz 7)Niederschrift über die staatliche Eignungsprüfung nach § 36 der Approbationsordnung für Ärzte
  81. Anlage 19 (zu § 37 Absatz 7)Niederschrift über die staatliche Kenntnisprüfung nach § 37 der Approbationsordnung für Ärzte
Approbationsordnung für Ärzte

§ 31 ÄApprO 2002 — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 30
Mündlich-praktische Prüfung
Inhaltsverzeichnis
ÄApprO 2002
Nächste Vorschrift →
§ 32
Zeugnis

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Dabei kann eine Übermittlung von Daten in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Cookies und Pixel von Werbepartnern (z. B. Meta, Google Ads), um dir relevantere Werbung außerhalb dieser Seite zu zeigen und Conversions zu messen. Daten werden in die USA übertragen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.