§ 19 ZHG§10PrO

Die Vorprüfung umfaßt folgende Fächer:

I.

Anatomie und Histologie,

II.

Physiologie,

III.

Physik und Röntgenkunde,

IV.

Chemie,

V.

Propädeutik der Zahnerhaltungs- und Zahnersatzkunde,

VI.

Hygiene und Bakteriologie.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.