Art 3 VerkFinG
Abschnitt II dieses Gesetzes tritt mit dem Beginn des auf seine Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.