Art 1 VerkFinG
Das Gesetz tritt - soweit nicht in den Artikeln 2 bis 4 für die Abschnitte I bis III etwas anderes bestimmt ist - am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.