Inhaltsübersicht UBSKMG

Abschnitt 1

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung;

Unterstützung von Betroffenen

§ 1Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung

§ 2Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

§ 3Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung

§ 4Unterstützung für Betroffene von sexueller Gewalt oder Ausbeutung in Kindheit oder Jugend

Abschnitt 2

Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch

von Kindern und Jugendlichen

Unterabschnitt 1

Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten

§ 5Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

§ 6Aufgaben

§ 7Berichtspflicht

§ 8Eignung und Befähigung

§ 9Wahl

§ 10Ernennung, Amtseid

§ 11Amtszeit

§ 12Beginn und Ende des Amtsverhältnisses

§ 13Anspruch auf Amtsbezüge, Versorgung und andere Leistungen

§ 14Verwendung von Geschenken

§ 15Berufsbeschränkung

§ 16Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten

§ 17Verschwiegenheitspflicht

§ 18Verarbeitung personenbezogener Daten

Unterabschnitt 2

Betroffenenrat

§ 19Berufung; Amtszeit

§ 20Aufgaben

§ 21Ehrenamt

§ 22Ausscheiden

§ 23Benachteiligungsverbot; Freistellung von der Arbeitsleistung

§ 24Verschwiegenheitspflicht

Unterabschnitt 3

Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

§ 25Berufung; Amtszeit

§ 26Aufgaben

§ 27Berichtspflicht

§ 28Verschwiegenheitspflicht

§ 29Verarbeitung personenbezogener Daten

Abschnitt 3

Schlussvorschriften

§ 30Übergangsvorschrift

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.