Anlage 7 TierHaltKennzG — (zu § 8)Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in Farbe
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 31)
1.
Muster der Tierhaltungskennzeichnung nach § 8:
2.
Technische Beschreibung der Tierhaltungskennzeichnung nach § 8:
a)
Farben
Die Kennzeichnung hat vierfarbig zu sein. Die Buchstaben, das umrandete abgerundete Rechteck, das die einschlägige Haltungsform markiert, und der QR-Code sind in schwarz zu drucken. Die abgerundeten Rechtecke, die nicht zu markieren sind, sind ohne Umrandung in weiß zu drucken. Der Hintergrund hat mintgrün zu sein. Der Hintergrund des QR-Codes hat weiß zu sein. Der äußere Rand hat blass mintgrün zu sein.
Schwarz-Anteil (black = 100 %)
Mintgrün-Anteil (Druck-Farbwerte CMYK: C = 65 %, M = 0 %, Y = 30 %, K = 0 %)
Blass-Mintgrün-Anteil (Druck-Farbwerte CMYK: C = 65 % M = 0 % Y = 30 % K = 0 %)
b)
Ausgestaltung, Schutzzone, Größe, Drehung, Größen- und Raumverhältnis
Die technische Beschreibung der Anlage 5 Nummer 2 Buchstabe b bis f gilt entsprechend.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.