Anlage 5 TierHaltKennzG — (zu § 7 Absatz 2)Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in schwarzer Farbe

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 28 - 29)

1.

Muster der Tierhaltungskennzeichnung nach § 7 Absatz 2:

a)

Muster Haltungsform „Stall“

b)

Muster Haltungsform „Stall+Platz“

c)

Muster Haltungsform „Frischluftstall“

d)

Muster Haltungsform „Auslauf/Weide“

e)

Muster Haltungsform „Bio“

2.

Technische Beschreibung der Tierhaltungskennzeichnung nach § 7 Absatz 2:

a)

Farben

Die Kennzeichnung hat zweifarbig zu sein. Die Buchstaben, die umrandeten abgerundeten Rechtecke und der QR-Code sind in schwarz zu drucken. Der Hintergrund hat weiß zu sein.

Schwarz-Anteil (black = 100 %)

b)

Ausgestaltung

Die Kennzeichnung hat aus einem umrandeten abgerundeten Rechteck zu bestehen. In dem Rechteck hat linksseitig vertikal von links unten nach links oben das Wort „Tierhaltung“ zu stehen. Rechts neben dem Wort „Tierhaltung“ haben untereinander fünf umrandete abgerundete Rechtecke zu stehen. Neben jedem Rechteck hat eine der fünf Haltungsformen in nachfolgender Reihenfolge von oben nach unten zu stehen:

1.

„Bio“,

2.

„Auslauf/Weide“,

3.

„Frischluftstall“,

4.

„Stall+Platz“,

5.

„Stall“.

Die einschlägige Haltungsform ist durch eine schwarze Füllung des abgerundeten Rechtecks zu markieren. Rechts neben den Haltungsformen hat sich ein QR-Code zu befinden, mit dem Informationen zu den Haltungsformen auf der Internetseite www.tierhaltungskennzeichnung.de/scan abgerufen werden können.

c)

Schutzzone

Die Kennzeichnung ist von einer rechteckigen freien Fläche zu umrahmen, in der keine Schriftzüge oder andere Zeichnungen erlaubt sind. Die Breite der Fläche nach Satz 1 muss in jede Richtung mindestens einem Achtel der Breite der Kennzeichnung entsprechen.

d)

Größe

Bei der Kennzeichnung ist eine Schriftgröße mit einer x-Höhe von mindestens 1,2 Millimetern zu verwenden. Abweichend von Satz 1 darf bei Verpackungen oder Behältnissen, deren größte Oberfläche weniger als 80 Quadratzentimeter beträgt, die x-Höhe der Schriftgröße mindestens 0,9 Millimeter betragen.

Definition der x-Höhe

Legende

1Oberlinie

2Versallinie

3Mittellinie

4Grundlinie

5Unterlinie

6x-Höhe

7Schriftgröße

e)

Drehung

Die Kennzeichnung darf in jede Richtung um höchstens 15 Grad gedreht werden.

f)

Größen und Raumverhältnis

Das Größenverhältnis und das räumliche Verhältnis der Wort- und der Grafikbestandteile der Kennzeichnung zueinander dürfen nicht verändert werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.