Anlage 2 TierHaltKennzG — Tierarten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 22)
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TierartKategorie von Tieren
SchweinTiere der Art Sus scrofa f. domestica, die zur Schlachtung bestimmt sind, im Alter von zehn Wochen bis zur Schlachtung (Mastschwein)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.