Anlage 12 TAppV — (zu § 62 Abs. 2)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 1855;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

..............................................................................

(Bezeichnung der Dienststelle)

Bescheinigung

über die praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen

Der/Die Studierende der Veterinärmedizin

..............................................................................

(Vor- und Zuname)

hat in der Zeit vom ....................... bis ..............................

in unserer Dienststelle

..............................................................................

die praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen abgeleistet.

Er/Sie hatte während dieser Zeit ....... Stunden in zwei aufeinander folgenden

Wochen unter meiner Aufsicht und Leitung Gelegenheit, sich mit den Gebieten des

öffentlichen Veterinärwesens vertraut zu machen.

..................., den ....................

(Siegel oder Stempel)

.............................................

(Unterschrift Ausbilder/in)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.