§ 61 TAppV — Ausbildungsstätten, Dauer
Die praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen dauert 75 Stunden innerhalb von mindestens zwei Wochen, die aufeinander folgen sollen. Sie erfolgt in Dienststellen der Veterinärverwaltung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.