Anlage 11 TAppV — (zu § 60 Satz 2)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 1854

..............................................................................

(Bezeichnung der Ausbildungsstätte)

Bescheinigung

über die praktische Ausbildung im Wahlpraktikum

Der/Die Studierende der Veterinärmedizin

..............................................................................

(Vor- und Zuname)

hat in der Zeit vom ...................... bis ...............................

in ...........................................................................

(Bezeichnung der Ausbildungsstätte)

die praktische Ausbildung im Wahlpraktikum nach § 60 der Verordnung zur

Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten abgeleistet.

Die Ausbildung hat sich insbesondere auf folgende Tätigkeitsbereiche erstreckt:

..............................................................................

Er/Sie hatte während ....... Stunden in ........Wochen Gelegenheit, seine/ihre

Kenntnisse in den vorstehend genannten Tätigkeitsbereichen zu vertiefen, zu

erweitern und praktisch anzuwenden.

........................, den ................

(Siegel oder Stempel)

...............................................

(Unterschrift ausbildende/r Tierärztin/Tierarzt)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.