§ 29 TAppV — Prüfungsfächer

Die Tierärztliche Prüfung umfasst die Prüfungen in den Fächern:

1.

Tierhaltung und Tierhygiene,

2.

Tierschutz und Ethologie,

3.

Tierernährung,

4.

Klinische Propädeutik,

5.

Virologie,

6.

Bakteriologie und Mykologie,

7.

Parasitologie,

8.

Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie,

9.

Pharmakologie und Toxikologie,

10.

Arznei- und Betäubungsmittelrecht,

11.

Geflügelkrankheiten,

12.

Radiologie,

13.

Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie,

14.

Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene,

15.

Fleischhygiene,

16.

Milchkunde,

17.

Reproduktionsmedizin,

18.

Innere Medizin,

19.

Chirurgie und Anästhesiologie und

20.

Gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.