§ 22 TAppV — Prüfungsfächer
Das Physikum umfasst die Prüfungsfächer
1.
Anatomie,
2.
Histologie und Embryologie,
3.
Physiologie,
4.
Biochemie und
5.
Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung. Die Prüfungen sollen bis zum Ende des zweiten Studienjahres abgelegt werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.