§ 21 TAppV — Inhalt der Prüfung

Die Prüfungen in den Prüfungsfächern Physik einschließlich der Grundlagen des physikalischen Strahlenschutzes, Chemie, Zoologie und Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen erstrecken sich auf die für das Verständnis naturwissenschaftlicher Vorgänge und für die spätere Anwendung im veterinärmedizinischen Bereich wesentlichen Grundkenntnisse.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.