§ 19 TAppV — Prüfungsfächer

Das Vorphysikum umfasst die Prüfungsfächer

1.

Physik einschließlich der Grundlagen des physikalischen Strahlenschutzes,

2.

Chemie,

3.

Zoologie und

4.

Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen. Die Prüfungen sollen bis zum Ende des ersten Studienjahres abgelegt werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.