§ 19 TAppV — Prüfungsfächer
Das Vorphysikum umfasst die Prüfungsfächer
1.
Physik einschließlich der Grundlagen des physikalischen Strahlenschutzes,
2.
Chemie,
3.
Zoologie und
4.
Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen. Die Prüfungen sollen bis zum Ende des ersten Studienjahres abgelegt werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.